Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma DORN-TEC GmbH & Co.KG in Kurzform:

Alle Preise unserer Preislisten sind unverbindliche Verkaufspreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.

Angaben über Technische Daten, Gewichte, Maße etc. sind annähernd und unverbindlich. Angaben zu Größen von Trägergeräten sind unverbindliche Empfehlungen ohne Garantie und Haftung. Änderungen sind jederzeit vorbehalten und können ohne vorherige Mitteilung vorgenommen werden.

Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Besteller erkennt durch Auftragserteilung unsere AGB’s an.

Unser Angebote sind immer freibleibend. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei ab Werk Kempten, andere Vereinbarungen bedürfen der schriftliche Bestätigung.

Eventuelle Transportschäden müssen auf den Lieferpapieren vom Spediteur bzw. Paketdienst schriftlich bestätigt werden und sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verspätete Reklamationen können wir nicht mehr anerkennen.

Die Hersteller gewähren 12 Monate Garantie, bei ausschließlich privater Nutzung 24 Monate. Evtl. Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu melden. Fehlerhafte Teile werden im Garantiefall vom Hersteller ersetzt. Garantieanspruch kann nur erhoben werden wenn der Garantieschein vollständig ausgefüllt ist und alle Verpflichtungen dem Hersteller gegenüber in jeder Hinsicht erfüllt sind. Ausgeschlossen von Garantie und Gewährleistung sind aufgewendete Löhne und Kosten für den Aus- und Einbau sowie Versand- und Transportkosten. Beanstandungen, deren Ursache auf Bedienungsfehler, mangelnde Pflege zurückzuführen sind, sind von der Garantie ebenso ausgeschlossen wie normaler Verschleiß. Defekte Teile müssen mit dem Garantieantrag frei an uns zurück gesandt werden. Der Erfüllungsort im Garantiefall ist Kempten.

An uns gestellte Rechnungen zwecks eventueller Garantien können wir nicht anerkennen, ein Abzug dieser Rechnungen an unseren Forderungen ist nicht möglich.

Einstellarbeiten (z.B. Kupplung, Seileinlauf, Bremsen, Druck etc.) und das Nachziehen von Hydraulikverschraubungen, Radmuttern, usw. sind keine Garantieleistungen sonder normale Service- und Instandhaltungsmaßnahmen und können daher auch nicht als Garantie abgerechnet werden.

Besonders angefertigte Waren, vom serienmäßiger Ausführung abweichende Stücke, inzwischen konstruktiv geänderte Gegenstände, Sonder-, Zwischen- und Spezialgrößen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Rücklieferung von Neuteilen werden nur angenommen nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung. Die Rücklieferung muß frei Haus erfolgen. Für die Rücknahmen wir in jedem Fall eine Wiedereinlagerungsgebühr fällig.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum auch bei Weiterverkauf an Dritte – es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Gerichtsstand ist für alle Fälle Kempten.

Januar 2016

 

Ausführliche AGB's können jederzeit bei uns angefordert werden.